Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen

1.0 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und auch dann, wenn nicht jeweils besonders darauf Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Mit der Übernahme des Liefergegenstandes unterwirft sich der Kunde in jedem Falle diesen Lieferbedingungen.

1.2 Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen steht der Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht entgegen.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.4 Der Anwendungsbereich unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen gegenüber Unternehmern richtet sich nach § 310 Absatz 1 BGB.

2.0 Angebot - Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.3 Wir behalten uns geringfügige Abweichungen der Ware oder der Ausführung von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten vor. Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ansonsten sind Maße, Gewichts-, Leistungs-, Beschaffenheitsangaben etc. sowie Abbildungen und sonstige technische Angaben - auch solche in Katalogen, Schreiben, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen - für uns immer unverbindlich.

3.0 Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“ Straubenhardt ausschließlich Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Versand und Transport erfolgen auch bei Verwendung unserer eigenen Fahrzeuge immer auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

3.3 Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer, die wir in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

3.4 Der Mindestbestellwert beträgt EUR 250,00 Warennettowert. Unter EUR 250,00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 25,00 für die Auftragsabwicklung.

4.0 Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wir behalten uns vor, Neukunden gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme zu beliefern.

4.2 Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies schriftlich vereinbart oder ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist und wenn die vermerkte Frist eingehalten wird. Voraussetzung für jeden Skontoabzug ist die Regulierung aller anderen über 30 Tage alten Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftbeziehung mit uns.

4.3 Zahlung durch Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Schecks und Wechsel werden immer nur erfüllungshalber entgegengenommen. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Kunden. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus.

4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.5 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer weiteren Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

4.6 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Wegen bestrittener Gegenforderungen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

5.0 Lieferzeit - Lieferverzug

5.1 Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

5.2 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Lieferverzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

6.0 Teillieferungen - Annahmeverzug

6.1 Mangels besonderer Vereinbarung können wir Teillieferungen erbringen.

6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

7.0 Mängelgewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Waren dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht mehr verwendet werden.

7.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

7.3 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über eine angemessene Frist hinaus verzögert, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Gründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB geltend macht.

7.6 Über den Rahmen der in vorstehendem Abs. (4) und Abs. (5) vorgesehenen Haftung ist unsere Ersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8.0 Gesamthaftung

8.1 Eine weitergehende Haftung als in vorstehender Ziff. 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

8.2 Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt gemäß § 275 BGB.

8.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.0 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

9.2 Bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außengerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einhaltung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10.0 Verwendung von Kundendaten

10.1 Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

11.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1 Erfüllungsort ist Straubenhardt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

11.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

11.3 Es gilt deutsches Recht.